Hier finden Sie Infomaterial für Häufig gestellte Fragen.
Ein Pflegegrad ist für Menschen gedacht, die wegen Krankheit, Alter oder einer Behinderung regelmäßig auf Unterstützung angewiesen sind. Dazu gehören:
• Senioren mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen
• Menschen mit chronischen Erkrankungen (z. B. Parkinson, Schlaganfall)
• Personen mit Demenz oder geistiger Beeinträchtigung
• Pflegebedürftige nach einem Unfall oder Krankenhausaufenthalt
• Familien, die Unterstützung für Angehörige suchen
Wichtig: Die Pflegebedürftigkeit muss mindestens 6 Monate bestehen, damit ein Pflegegrad anerkannt wird.
Je nach Pflegegrad hast du Anspruch auf verschiedene finanzielle Unterstützungen und Dienstleistungen. Hier ein Überblick:
Pflegegeld
• Definition: Monatliche Geldleistung für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen betreut werden.
• Auszahlung: Direkt an den Pflegebedürftigen oder dessen Vertreter.
Pflegegrad/Pflegegeld pro Monat:
• 1: Kein Anspruch
• 2: 347 €
• 3: 599 €
• 4: 800 €
• 5: 990 €
Hinweis: Die genannten Beträge gelten ab dem 1. Januar 2025. (Quelle: bva.bund.de)
Pflegesachleistungen
• Definition: Professionelle Pflegeleistungen durch ambulante Pflegedienste.
• Auszahlung: Direkt an den Pflegedienst.
Pflegegrad/Pflegesachleistungen pro Monat:
• 1: Kein Anspruch
• 2: 796 €
• 3: 1.497 €
• 4: 1.859 €
• 5: 2.299 €
Hinweis: Die genannten Beträge gelten ab dem 1. Januar 2025. (Quelle: bva.bund.de)
Entlastungsbetrag
• Definition: Zusätzliche Unterstützung für Angebote zur Entlastung im Alltag (z. B. Haushaltshilfen, Betreuungsangebote).
• Höhe: 125 € pro Monat für alle Pflegegrade.
• Auszahlung: Kostenerstattung nach Vorlage entsprechender Nachweise.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
• Definition: Finanzielle Unterstützung für die vorübergehende stationäre Pflege (Kurzzeitpflege) oder die Vertretung der Pflegeperson (Verhinderungspflege).
• Höhe: Ab dem 1. Juli 2025 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für beide Leistungen flexibel zur Verfügung. (Quelle 02/2025 dmrz.de)
• Auszahlung: Kostenerstattung nach Inanspruchnahme der Leistungen.
Vollstationäre Pflege
• Definition: Unterstützung für die Unterbringung in einem Pflegeheim.
• Auszahlung: Direkt an die Pflegeeinrichtung.
Pflegegrad/Zuschuss pro Monat:
• 1: 131 €
• 2: 805 €
• 3: 1.319 €
• 4: 1.855 €
• 5: 2.299 €
Hinweis: Die genannten Beträge gelten ab dem 1. Januar 2025. (Quelle: bva.bund.de)