FAQ

Hier finden Sie Infomaterial für Häufig gestellte Fragen.

Wer kann einen Pflegegrad beantragen?

Ein Pflegegrad ist für Menschen gedacht, die wegen Krankheit, Alter oder einer Behinderung regelmäßig auf Unterstützung angewiesen sind. Dazu gehören:

 

• Senioren mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen

• Menschen mit chronischen Erkrankungen (z. B. Parkinson, Schlaganfall)

• Personen mit Demenz oder geistiger Beeinträchtigung

• Pflegebedürftige nach einem Unfall oder Krankenhausaufenthalt

• Familien, die Unterstützung für Angehörige suchen

 

Wichtig: Die Pflegebedürftigkeit muss mindestens 6 Monate bestehen, damit ein Pflegegrad anerkannt wird.

Welche Leistungen stehen ihnen mit einem Pflegegrad zu?

Je nach Pflegegrad hast du Anspruch auf verschiedene finanzielle Unterstützungen und Dienstleistungen. Hier ein Überblick:

 

Pflegegeld

• Definition: Monatliche Geldleistung für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen betreut werden.

• Auszahlung: Direkt an den Pflegebedürftigen oder dessen Vertreter.

 

Pflegegrad/Pflegegeld pro Monat:

 

• 1: Kein Anspruch

• 2: 347 €

• 3: 599 €

• 4: 800 €

• 5: 990 €

 

Hinweis: Die genannten Beträge gelten ab dem 1. Januar 2025. (Quelle: bva.bund.de)

 

 

Pflegesachleistungen

• Definition: Professionelle Pflegeleistungen durch ambulante Pflegedienste.

• Auszahlung: Direkt an den Pflegedienst.

 

Pflegegrad/Pflegesachleistungen pro Monat:

 

• 1: Kein Anspruch

• 2: 796 €

• 3: 1.497 €

• 4: 1.859 €

• 5: 2.299 €

 

Hinweis: Die genannten Beträge gelten ab dem 1. Januar 2025. (Quelle: bva.bund.de)

 

 

Entlastungsbetrag

• Definition: Zusätzliche Unterstützung für Angebote zur Entlastung im Alltag (z. B. Haushaltshilfen, Betreuungsangebote).

• Höhe: 125 € pro Monat für alle Pflegegrade.

• Auszahlung: Kostenerstattung nach Vorlage entsprechender Nachweise.

 

 

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

• Definition: Finanzielle Unterstützung für die vorübergehende stationäre Pflege (Kurzzeitpflege) oder die Vertretung der Pflegeperson (Verhinderungspflege).

• Höhe: Ab dem 1. Juli 2025 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für beide Leistungen flexibel zur Verfügung. (Quelle 02/2025 dmrz.de)

• Auszahlung: Kostenerstattung nach Inanspruchnahme der Leistungen.

 

 

Vollstationäre Pflege

• Definition: Unterstützung für die Unterbringung in einem Pflegeheim.

• Auszahlung: Direkt an die Pflegeeinrichtung.

 

Pflegegrad/Zuschuss pro Monat:

 

• 1: 131 €

• 2: 805 €

• 3: 1.319 €

• 4: 1.855 €

• 5: 2.299 €

 

Hinweis: Die genannten Beträge gelten ab dem 1. Januar 2025. (Quelle: bva.bund.de)